Veranstaltungs-Ausfall-Versicherung:
Der Versicherer gewährt
dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz bis zur Höhe der
vereinbarten Versicherungssumme, wenn die in der Police bezeichnete
Veranstaltung infolge eines vom Versicherungsnehmer (Veranstalter)
nicht zu vertretenden Umstandes ausfällt, abgebrochen oder in der
Durchführung geändert wird.
Es werden verschiedene Varianten für den Versicherungsschutz angeboten.
Elektronik-Versicherung: Versichert werden
zu bezeichnende Geräte und Anlagen der stationären und mobilen
Veranstaltungstechnik, wie z.B. Licht, Beschallung und elektronische Bühnentechnik.
Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung (Multi-Cover-Police):
Versichert ist auf der Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für
die Haftpflicht-Versicherung ( AHB ) und der folgenden Bestimmungen die gesetzliche
Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers, die sich im Zusammenhang
mit der Veranstaltung gemäß Risikobeschreibung ergibt.